1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der ii Design GmbH regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Animation, Illustration, Filmproduktion und visuelle Kommunikation zwischen ii Design GmbH und dem Besteller.

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unterliegen sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend gemeinsam die „Lieferung“, respektive die „Lieferungen“) der ii Design GmbH ausschliesslich den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten gleichermassen für alle Folgeleistungen und künftigen Verträge, selbst wenn deren Anwendbarkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer einzelfallbezogenen schriftlichen Vereinbarung.

Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit sie von ii Design GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2. Zustandekommen des Vertrages

Offerten der ii Design GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Erteilung eines Auftrags durch den Besteller stellt einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar. Ein Vertrag zwischen ii Design GmbH und dem Besteller kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ii Design GmbH zustande.

Die Auftragsbestätigung kann per Post oder elektronisch an den Besteller erfolgen. In dringenden Fällen kann seitens der ii Design GmbH von einer vorausgehenden Auftragsbestätigung abgesehen werden.

Sämtliche Aspekte des Vertragsverhältnisses unterstehen dem Auftragsrecht.


3. Bestellungen

Der genaue Umfang und die Ausführung der Lieferung ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ii Design GmbH, allenfalls in Kombination mit einer vorgängig abgegebenen Offerte.

Änderungen des Auftrags, insbesondere inhaltlicher oder gestalterischer Natur, sowie daraus allfällig resultierende Anpassungen des Preises und/oder der Lieferfristen erfordern die Schriftform und gelten nur durch Abgabe einer erneuten Auftragsbestätigung durch ii Design GmbH als anerkannt.


4. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.
Die Preise basieren auf den zur Zeit der Offertstellung verfügbaren Unterlagen und Spezifikationen und werden aufgrund der am Tage der Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung massgebenden Kosten kalkuliert.

Die in den Preisen inbegriffenen Leistungen gehen aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte, respektive der Auftragsbestätigung hervor. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.

Von externen Leistungserbringern bezogene Leistungen werden als solche deklariert und sind in jedem Falle, auch bei Vertragsbeendigung, in vollem Umfang vom Besteller zu bezahlen. Preisanpassungen aufgrund wesentlicher Veränderung der Vertrags- oder der Kalkulationsgrundlage bleiben vorbehalten.

Kann der Aufwand im Zeitpunkt der Bestellung nicht hinreichend abgeschätzt werden, werden dem Besteller die Materialkosten und der geleistete Arbeitsaufwand gemäss den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird der Besteller von ii Design GmbH vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich über diese Berechnungsart informiert und regelmässig über die aufgelaufenen Kosten orientiert. Einzelheiten hierzu sind zwischen den Parteien separat zu regeln.


5. Lieferfrist

Die in der Auftragsbestätigung der von ii Design GmbH genannten Lieferfristen und -termine sind Richtfristen und Richttermine. ii Design GmbH ist darauf bedacht, die Lieferfristen und -termine einzuhalten. Sollte ihr dies im Einzelfall nicht möglich sein, wird ii Design GmbH den Besteller unverzüglich informieren.

Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er bei allfälligem Überschreiten der Fristen, gleich aus welchem Grund, nicht zu Schadenersatzforderungen berechtigt ist. Vorbehältlich anderweitiger Übereinkunft zwischen den Parteien kann der Besteller bei einer von ii Design GmbH zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist von einem Auftrag erst nach schriftlicher Abmahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch zwei Wochen, durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Zumutbare Teillieferungen sind vom Besteller zu akzeptieren und ein Rücktritt ist in diesem Umfang ausgeschlossen.

Von ii Design GmbH nicht zu vertretende Lieferverzögerungen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, technischem Versagen von Hilfsmitteln und Verzug von externen Leistungserbringern, verlängern die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen und -termine im Ausmass ihrer Dauer. In solchen Fällen ist der Besteller gegen volle Kostenentschädigung zum Rücktritt berechtigt, wenn die Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten wird, es sei denn, der Besteller oder eine seiner Hilfspersonen sei für die Verzögerung verantwortlich. In diesem Fall ist ein Rücktritt seitens des Bestellers ausgeschlossen.


6. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Erfüllungsort die Geschäftsadresse von ii Design GmbH. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Auslieferung auf den Besteller über. Bei gegenständlicher Lieferung gilt EXW Incoterms 2010 als vereinbart. Transport und Versicherung der Ware ist Sache des Bestellers.

In Bezug auf bestellerspezifisch entwickelte oder hergestellte Ware gelten die vereinbarten Mindestabnahmemengen. Unterschreiten die Bestellungen die für den entsprechenden Lieferzeitraum vereinbarten Mindestabnahmemengen, ist ii Design GmbH berechtigt, dem Besteller die Differenz bis zum Betrag des Erfüllungsinteressens in Rechnung zu stellen.


7. Gewährleistung

ii Design GmbH gewährleistet, dass die Leistungen fachmännisch ausgeführt und von zufriedenstellender Qualität erbracht werden. Soweit objektiv messbar, gewährleistet ii Design GmbH ferner, dass die Arbeitsresultate den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und, bei gegenständlicher Lieferung, dass die Waren die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung besteht nicht und wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Für mangelhafte Leistungen von externen Leistungserbringern und Zulieferern wird grundsätzlich nicht gehaftet. Sofern ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, haftet ii Design GmbH dem Besteller für von externen Leistungserbringern und Zulieferern bezogene Dienstleistungen und Waren im Umfang, in dem die betreffenden externen Leistungserbringer und Zulieferer gegenüber ii Design GmbH Gewähr leisten. In diesem Falle ist ii Design GmbH berechtigt, dem Besteller die Gewährleistungsansprüche von ii Design GmbH gegen den oder die externen Leistungserbringer und Zulieferer an Erfüllungs statt abzutreten.

Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und allfällige erkennbare Mängel der ii Design GmbH spätestens 7 Tagen nach Empfang der Leistungen, respektive nach Erhalt der Ware, schriftlich und in hinreichend substantiierter Weise bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt und die Gewährleistungsansprüche als verwirkt. Mängel, die auch bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren, sind spätestens 7 Tage nach derer Entdeckung in gleicher Weise zu rügen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Falle maximal 3 Monate ab Empfang der Leistungen, respektive nach Erhalt der Ware.

Bei nachweisbaren und rechtzeitig mitgeteilten Mängeln wird nach alleinigem Ermessen der ii Design GmbH die mängelbehaftete Lieferung nachgebessert, ersetzt oder dem Besteller den Gegenwert einer angemessenen Preisminderung gutgeschrieben. Das Wahlrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Ein spezifischer Anspruch auf Nachbesserung, Wandelung oder Preisminderung besteht nicht.


8. Verzug des Bestellers

Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, ist ii Design GmbH unbeschadet anderer vertraglicher oder gesetzlicher Rechte berechtigt, Schadenersatz zu verlangen und ausstehende Lieferungen ohne Entschädigungsansprüche des Bestellers auszusetzen.
Nimmt der Besteller die gehörig angebotene Lieferung nicht ab, so behält sich ii Design GmbH das Recht vor, Rechnung zu stellen und bei gegenständlicher Lieferung, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu lagern oder zu hinterlegen.

ii Design GmbH ist berechtigt, alle oder einzelne Verträge mit dem Besteller in jedem der folgenden Fälle mit sofortiger Wirkung zu beendigen: (i) bei Vertragsverletzungen durch den Besteller, die trotz Rüge der ii Design GmbH nicht innerhalb einer angemessen Frist behoben werden; (ii) wenn gegen den Besteller oder sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet oder seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird; (iii) wenn sonstige Umstände eintreten, die dem Besteller die Erfüllung seiner Vertragspflichten unmöglich machen oder so sehr erschweren, dass die Erfüllung unzumutbar erscheint.

In sämtlichen vorstehenden Fällen ist ii Design GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung aller (a) erfolgten Lieferungen und (b) aufgelaufenen Leistungen und Kosten (inklusive Kosten für bei externen Leistungserbringern und Zulieferern bis dato bezogenen Leistungen) zu verlangen und/oder Lieferungen auszusetzen.


9. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Sonderkonditionen sind unter den Parteien schriftlich zu vereinbaren. Die Zahlungen sind vom Besteller selbst dann zu leisten, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend macht oder wenn sich die Lieferung aus Gründen, die ii Design GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert. Die Verrechnungserklärung durch den Besteller ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung wird die Forderung ohne weiteres fällig. Ab Fälligkeit sind 5% Verzugszinsen zu entrichten.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, behält sich ii Design GmbH das Recht vor, zukünftige Leistungen und Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.


10. Geistiges Eigentum; Nutzungsrechte des Bestellers

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen und Lieferungen der ii Design GmbH, die dem Besteller zur Nutzung gemäss Offerte und schriftlicher Auftragsbestätigung der ii Design GmbH zur Verfügung gestellt werden, verbleiben bei ii Design GmbH (respektive gemäss separater Vereinbarung zwischen externen Leistungserbringern und Zulieferern möglicherweise bei Drittparteien). Anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorbehalten, erwirbt der Besteller keinerlei geistige Eigentumsrechte an den Leistungen und Lieferungen (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-how der ii Design GmbH.

Geistiges Eigentumsrecht im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet sämtliche gewerbliche Schutzrechte der ii Design GmbH, einschliesslich insbesondere Patente, Handels- und Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Urheberrechte, Rechte an Software und Datenbanken, topographische Rechte, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Design, Geschäftsgeheimnisse, Knowhow, Erfindungen, Entdeckungen, Formeln und Prozessen, in allen Fällen, ob eingetragen oder nicht, einschliesslich Anmeldungen und Anträge auf Eintragung eines obgenannten Rechts oder einer Kombination davon, und zwar weltweit und zusammen mit jeglichen Abwandlungen, Änderungen, Neuerungen und Verlängerungen.

Der Besteller ist berechtigt, die von ii Design GmbH erarbeiteten Leistungen und Lieferungen für seine gemäss Auftrag offengelegten Zwecke selbst zu nutzen und ist hierzu ermächtigt diese in seinem Ermessen zu kopieren, zu verwenden und/oder kommerziell zu verwerten, jedoch nicht ohne Zustimmung der ii Design GmbH an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. ii Design GmbH gewährt dem Besteller ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht.

Dauer und konkreter Inhalt dieses Nutzungsrechts bestimmen sich nach einzelfallbezogener schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien. Mangels solcher Vereinbarung gewährt ii Design GmbH dem Besteller hiermit subsidiär ein nicht übertragbares, nicht exklusives, weltweites und einmalig zur Durchführung der ii Design GmbH vom Besteller schriftlich bei Auftragserteilung mitgeteilten Kampagne erforderliches Lizenzrecht. Anderweitige und/oder mehrmalige oder repetitive Verwendung der Leistungen und Lieferungen und der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte der ii Design GmbH sind untersagt. Ergänzende, weiterführende Lizenzrechte können vom Besteller mit Zustimmung der ii Design GmbH entgeltlich erworben werden.

Die dem Besteller von ii Design GmbH überlassenen Nutzungsrechte an fremden, von Dritten erbrachten Leistungen und Lieferungen sind dem Umfang nach auf diejenigen Nutzungsrechte beschränkt, welche der Dritte ii Design GmbH eingeräumt hat. Dem Besteller wird die Möglichkeit gegeben, am Geschäftssitz der ii Design GmbH mit einer Frist von 30 Tagen bezüglich Umfang der Nutzungsrechte Einsicht in die Lizenzbedingungen des externen Leistungserbringers, Zulieferers oder Drittberechtigten zu nehmen.

Dem Besteller stehen lediglich die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Rechte an den Leistungen und Lieferungen zu (allenfalls ergänzt durch separate schriftliche Vereinbarung gemäss vorstehenden Bestimmungen). Unter keinen Umständen erwirbt der Besteller Urheber- oder andere gewerbliche Schutzrechte an den Leistungen und Lieferungen zu Eigentum.


11. Haftung

Für nachweislich von ii Design GmbH verursachte oder zu vertretende Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung unabhängig von ihrem Rechtsgrund bis insgesamt auf 30% der vereinbarten Gesamtvergütung unter dem betreffenden Vertrag begrenzt.

Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden die nicht direkt an der mangelhaften Lieferung haften, wie namentlich entgangene Gewinne, Reputationsschaden, Opportunitätskosten, Nutzungsverluste, Produktionsausfälle, Vertragsstraften oder andere Mehrkosten des Bestellers sowie sämtlichen übrigen indirekten, mittelbaren oder Folgeschäden und Sonder- und Zufallsverluste jeder Art, ausgeschlossen.

Insbesondere wird ebenfalls jegliche Haftung für Hilfspersonen der ii Design GmbH ausgeschlossen, namentlich für externe Leistungserbringer und Zulieferer.
Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.


12. Untervergabe; Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Besteller ermächtigt ii Design GmbH zur Untervergabe von Aufträgen und berechtigt ii Design GmbH zum Beizug externer Leistungserbringern und Zulieferern zur Vertragserfüllung.

ii Design GmbH ist in diesem Zusammenhang im erforderlichen Umfang von allfälligen Vertraulichkeitsverpflichtungen entbunden.
Der Besteller ist ohne die vorgängige schriftliche Genehmigung der ii Design GmbH nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem zwischen ihm und ii Design GmbH bestehenden Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen.


13. Referenzen

Der Besteller ermächtigt ii Design GmbH (i) zur Verwendung der Leistungen und Lieferungen und (ii) zur Nennung des Bestellers zu Referenzzwecken.


14. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder explizit zwischen den Parteien geschlossenen Sondervereinbarungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertragsverhältnisses als solches nicht.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Zürich. Unberührt davon ist ii Design GmbH berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen.
Es ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.


Stand Januar 2018